Von: AlT
Direktor Albrecht: Covid-Regelungen bis 14. Jänner 2022
Liebe Schülerinnen, liebe Eltern;
Anbei sende ich euch den „neuen“ Maßnahmenkatalog der Bundesregierung für die Zeit bis zum 14.01.2021.
Maßnahmen für den Schulbetrieb von 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022
In ganz Österreich findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase (wie ab dem 22. November 2021) statt. Der Schulbetrieb, der Unterricht und, falls am Standort gegeben, die Betreuung finden normal auf Basis der jeweiligen Stundenpläne in Präsenz statt. Schulen sind ein kontrollierter Ort. Das bestehende engmaschige Testsystem bleibt aufrecht. Schülerinnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und Pädagoginnen sind dazu verpflichtet, die Tests zu absolvieren.
- Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schülerinnen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
- Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Eine Meldung an die Klassenlehrerin mit SCHOOLFOX ist ausreichend. Es wird empfohlen, Schülerinnen in Abschlussklassen zum Präsenzunterricht besonders zu motivieren. Jene Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind auch weiterhin mit Lern- und Übungspaketen auszustatten. Die Schülerinnen und deren Erziehungsberechtigte sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungspakete selbst verantwortlich.
- Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler drei Antigentests, um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Schule, testen zu können.
- Der 7. Jänner 2021 wird bundesweit für schulfrei erklärt. Der Schulbetrieb beginnt somit am Montag, den 10. Jänner 2022 mit einer Sicherheitsphase.
Hygiene
Für Schülerinnen gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen): in der Mittelschule zumindest MNS-Pflicht. Entsprechende Maskenpausen sind einzuplanen. Für Lehr- und Verwaltungspersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen) FFP2-Maskenpflicht.
Testungen
Alle Schülerinnen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen dreimal pro Woche, davon mindestens einmal mit PCR-Test. Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.
Ungeimpftes Lehrpersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist.
Impfaufklärung
Standortbezogen soll an den Schulen die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche forciert werden. Schulleitungen werden ersucht, sich dazu mit den jeweiligen Schulärzten abzustimmen und geeignete Informationsformate zu organisieren.Schulärzte werden gebeten, allen Schülerinnen bzw. Eltern Informations- und Orientierungsgespräche anzubieten. Ein diesbezügliches Angebot wird nach den Weihnachtsfeiertagen an unserer Schule bestehen. Die Schülerinnen und Eltern werden rechtzeitig über das Angebot informiert
Das Fernbleiben vom Unterricht für die Wahrnehmung eines COVID-19-Impftermins ist gestattet.
Pädagogik
Auf Grund der besonderen Belastung der Schülerinnen in den letzten Wochen wird empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten auch weiterhin anzupassen. Leistungsfeststellungen (z.B. Schularbeiten oder Tests) können stattfinden.
Personen von außen
Externe Kooperationen können unter Einhaltung der Hygienebestimmungen der Sicherheitsphase in folgenden Bereichen stattfinden:
- Maßnahmen zur Lernunterstützung oder der psychosozialen Unterstützung
- Im Bereich der Bildungs- und Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler abschließender Klassen.
- Elternsprechtage und Tage der offenen Tür sind nur in digitaler Form möglich.Elterngespräche sollten nach Möglichkeit digital stattfinden.
Alles Liebe
Euer Direktor im Namen des Teams Schendlingen