Von: AlT
Rundbrief: Covid-Maßnahmen nach den Weihnachtsferien
Liebe Jugendliche, liebe Eltern,
mit den Maßnahmen, die im November und Dezember an den Schulen umgesetzt wurden, konnte das Infektionsgeschehen gedämpft werden. Um trotz der neuen Virusvariante Omikron weiterhin einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten, wird die Sicherheitsphase, mit der wir am 10. Jänner an den Schulen ins neue Jahr starten, bis 28. Februar verlängert. In ganz Österreich findet daher weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 und der Sicherheitsphase statt.
Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren.
- Es findet kein flächendeckendes Distance - Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
- Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.
Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
- In Vorarlberg erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
AG | AG | PCR und AG |
|
- Ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
AG | PCR | PCR |
- Ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.
- Wir haben die neuen Barcode-Sticker zugestellt bekommen. Die Nummern für die Schülerinnen bleiben dieselben.
Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)
- In der Mittelschule tragen alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
- KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen.
Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement
- Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
- Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
- Wer FFP-2 Maske (Lehrpersonal) oder MNS (Schülerinnen) durchgängig trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
- Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam gut durch die nächsten Wochen kommen und freue mich schon auf den Montag.
Euer Direktor
Tobias Albrecht
Im Namen des Teams Schendlingen